Bereits im 16. Jahrhundert bestand eine Art „Schulpflicht“, denn das St. Guidostift als Grundherr Otterstadts ordnete die Teilnahme an der Christenlehre an
Bereits im 16. Jahrhundert bestand eine Art „Schulpflicht“, denn das St. Guidostift als Grundherr Otterstadts ordnete die Teilnahme an der Christenlehre an
Quelle: Noch zu nennen!
Bereits im 16. Jahrhundert bestand eine Art „Schulpflicht“, denn das St. Guidostift als Grundherr Otterstadts ordnete die Teilnahme an der Christenlehre an